Wenn Sie sich dafür entscheiden, meinen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, denken Sie sicherlich auch daran, welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Diese Unsicherheit soll Sie nicht davon abhalten, Kontakt mit mir aufzunehmen. Scheuen Sie sich nicht vor dem "Kostengespräch", es dient letztlich dazu, Ihnen einen Überblick über die entstehenden Kosten zu geben. Gerne erstelle ich Ihnen eine vorläufige Kostennote.
Vorab kann ich jedoch schon darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne Zuschlag abrechne. Für bestimmte Tätigkeiten besteht auch die Möglichkeit einer Stundenhonorarvereinbarung.