Familienrecht

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über meine Tätigkeitsschwerpunkte.

| Scheidung
| Ehegattenunterhalt
| Kindesunterhalt
| Volljährigenunterhalt
| Elternunterhalt
| Güterrecht (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
| Erstellung von Eheverträgen
| Versorgungsausgleich
| Sorgerecht
| Umgangsrecht
| Vaterschaftsfeststellungen, Vaterschaftsanfechtungen
| Hausratsverteilung
| Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
| Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
| Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften (eheähnliche Lebensgemeinschaften)
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Eheschließung und Ehevertragsrecht

Gerne berate ich Sie vor Ihrer Eheschließung über die Vor- und Nachteile des Ehevertrages, der Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung sowie die Rechte und Pflichten, die Sie mit der Eingehung einer Ehe erwerben.

Das Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird schwerpunktmäßig dem Familienrecht zugeordnet, obwohl die familienrechtlichen Normen überwiegend keine Anwendung finden. Vielmehr werden die Rechtsbeziehungen zweier Lebenspartner durch die Normen des Zivilrechts bestimmt.
Scheidungsrecht
Bestimmendes Thema des Familienrechts ist für viele Mandanten die Ehescheidung. Diese wird in Deutschland ausschließlich durch ein deutsches Gericht ausgesprochen. Damit ein Richter tätig wird, ist die Stellung eines Scheidungsantrages durch mindestens einen Ehepartner erforderlich. Natürlich können auch beide Ehegatten einen solchen stellen. Dabei ist aber zu beachten, dass das Gesetz einen sog. Anwaltszwang vorsieht, d.h. der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann.
Unterhalt nach § 1615 l BGB
Auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes hat gegen den Vater (ebenso der Vater gegen die Mutter) einen Anspruch auf Unterhalt. Insbesondere durch die Unterhaltsrechtsreform (01.01.2008) wurden die Rechte der Mütter und Väter, die nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, gestärkt.
Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
Der Zugewinn ist der vom Gesetz vorgesehene Güterstand der Eheleute. Sofern sie sich nicht für den Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft entscheiden, leben die Ehepartner automatisch in der Form der Zugewinngemeinschaft. Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Durch die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich, sind für die Mandanten Vorteile aber auch Nachteile in der Praxis zu verzeichnen, weshalb eine gute Beratung in diesem Zusammenhang unentbehrlich ist, auf die Sie nicht verzichten sollten.
Kindesunterhalt
Da Kinder aufgrund ihres Alters nicht alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, sind Eltern grundsätzlich zur Leistung von Kindesunterhalt verpflichtet. Man unterscheidet dabei zum einen die Erfüllung der Unterhaltspflicht durch Zahlung eines Geldbetrages und zum anderen die Erfüllung der Unterhaltspflicht durch Naturalleistung. Welcher Elternteil welche Leistung und ggf. in welcher Höhe aufzubringen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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Sorge- und Umgangsrecht

Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Im Falle der Trennung der Eltern stellt sich immer die Frage, wer künftig das Sorgerecht ausüben soll. Im günstigsten Fall kann alles so bleiben, wie es ist. Manchmal ist jedoch die Übertragung des Sorgerechts von einem Elternteil auf den anderen erforderlich. Unabhängig vom Sorgerecht, hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht regelmäßig Umgang mit seinem Kind zu pflegen. Das Umgangsrecht steht auch dem sogenannten „Ziehvater“ zu und auch den Großeltern. Im Mittelpunkt dieser Verfahren steht aber IMMER das Kindeswohl.

Vaterschaftsfeststellungen und Vaterschaftsanfechtungen
Während die Frage nach der Mutter eines Kindes eindeutig zu beantworten ist, wird die Frage nach der Vaterschaft eines Mannes immer wieder in gerichtlichen Verfahren thematisiert. Sowohl Zweifel einiger vermeintlicher Väter als auch die Unkenntnis einiger Mütter können zu Vaterschaftsanfechtungen oder -feststellungen führen. Beide Verfahren sind mit Hilfe der Gerichte durchzuführen und unterscheiden sich insofern von der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft.
Volljährigenunterhalt
Der Volljährigenunterhalt ist auch Kindesunterhalt. Aufgrund der Volljährigkeit des Kindes und der damit einhergehenden grundsätzlichen Eigenverantwortung sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglichte zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Zeit von 2001-2017 in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Die Rechtsfolgen des eigenständigen Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Da ich mich auf das Familienrecht spezialisiert habe, kann ich Ihnen somit auch in allen aufkommenden Fragen des Lebenspartnerschaftsrechts hilfreich zur Seite stehen. Seit dem 01.10. 2017 können zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Ehe begründen. Das Gesetz zur „Ehe für alle“ ist nach jahrelanger Debatte durch. In dem neu gefassten § 1353 BGB heißt es: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Gern berate ich Sie auch über die Möglichkeit der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
Ehegattenunterhalt
Sowohl nach der Trennung als auch nach der Scheidung sind Ehegatten einander grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Voraussetzungen hierfür sind jedoch stets die Bedürftigkeit des Berechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.

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